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RTJ
Ausschreibungen
Kinderturnen
Petra Wasser / DTJ
04. April 2024

Teile dein schönstes Stundenbild!

Der Kinderturn-Club versteht sich u.A. als Netzwerk zur Förderung des Kinderturnens in seinen Mitgliedsvereinen und steht außerdem für Qualität im Kinderturnen. Jede Woche finden in den Kinderturn-Club Vereinen unzählige tolle Kinderturn-Stunden statt.

Engagierte Übungsleitende sind immer auf der Suche nach neuen Anregungen, um für ihre Turnkinder besonders schöne Turnstunden zu gestalten. In unserem Heft „Praxistipps für Übungsleitende“ wollen wir dabei unterstützen und stellen euch pro Heft ein Stundenbild vor.

Das Heft „Praxistipps für Übungsleitende“ bietet euch eine Plattform, um eure Ideen und Anregungen mit anderen zu teilen und auf diese Weise vielen weiteren Kindern die Teilhabe zu ermöglichen.

Schicke uns dein schönstes Stundenbild! Wir wählen unter allen Einsendungen die besten Beiträge für das Heft „Praxistipps für Übungsleitende“ aus. Alternativ gibt es die Möglichkeit, Stundenbilder im „Ü-Magazin für Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu veröffentlichen“. Für jedes Stundenbild, das in einem der beiden Magazine veröffentlicht wird, erhältst du 100 Euro. Einsendeschluss ist am 30.04.2024.
 

Voraussetzungen

  • Das Stundenbild ist mit den üblichen Turnhallengeräten und -materialien oder mit möglichst kostenfreien (Alltags)materialien durchführbar.
  • Es hat einen Textumfang von ca. 6 000 Zeichen (inkl. Leerzeichen).
  • Wenn möglich, schicke 2-3 Fotos* und bei Bewegungslandschaften oder -parcours einen Aufbauplan mit.
  • Die Urheberrechte für das Stundenbild und ggf. die Abbildungen liegen bei dir.**
  • Das Stundenbild wird in die Stundenbild-Vorlage eingetragen und uns per Mail an kinderturnclub@dtb.de zugeschickt.

 

 

Wir freuen uns auf zahlreiche Einsendungen und eure tollen Ideen!

 

 

 

* Für eine Veröffentlichung im Ü-Magazin sind Fotos erforderlich.

** Urheberrechte für Fotos bitte vorab selbstständig klären und den Fotonachweis angeben. Fotos ohne eindeutigen Fotonachweis können nicht veröffentlicht werden. Werden Personen abgebildet, ist dafür Sorge zu tragen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und die Einwilligung aller Betroffenen vorliegt. Bei Kindern ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Dem DTB ist es nicht möglich, die Rechte Dritter festzustellen und zu prüfen, weshalb die alleinige Verantwortung bei den Autor*innen liegt. So sind auch fremde Textinhalte entsprechend zu kennzeichnen und mit Quellenangaben zu versehen.